Ja, ein Sonderkündigungsrecht haben Sie immer dann, wenn Ihre Kfz-Versicherung . Die Frist gilt immer ab dem Tag, an welchem Sie beispielsweise über eine Beitragserhöhung oder Schadensregulierung in Kenntnis gesetzt wurden. Denn zur Sonderkündigung Ihrer Kfz-Versicherung gilt: Es zählt immer das Eingangsdatum nicht das Versanddatum der Kündigung. Damit Ihre Sonderkündigung rechtzeitig bei Ihrem Kfz-Versicherungsanbieter ankommt, beachten Sie folgende Tipps: Versenden Sie Ihre Kündigung online, per E-Mail oder per Fax, so können Sie die Kündigung noch am letzten Tag der Kündigungsfrist absenden.
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