Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag, 3. Mai „Niemand von uns weiß Stand heute, . Für Privatpersonen gilt keine Meldepflicht mehr. Es gibt aber weiterhin Regeln zur Quarantäne und Isolation. Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben.
Das Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich von Mittwoch, Dezember, an die Quarantäne-Regeln, Missing: kontaktperson. .