Das Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist eine Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Erwerbe mit anschließender Inlandslieferung innerhalb der . Die Regel soll den Verwaltungsaufwand in Grenzen halten, der den im innergemeinschaftlichen Handel tätigen Unternehmern sonst entstünde. Damit die Vereinfachungsreglung angewendet werden kann, müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1 Es muss ein innergemeinschaftliches Dreieicksgeschäft vorliegen. Beförderungslieferung dem ersten Unternehmer in der Kette oder dem mittleren Unternehmer in seiner Eigenschaft als Abnehmer zuzuordnen ist.
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