Versuchter totschlag aufbauschema
0. Vorprüfung: 1. Keine Tatvollendung 2. Strafbarkeit des Versuchs I. Tatbestand 1. Tatentschluss Der Vorsatz muss auf die Vollendung der Tat bezogen sein. 2. . Die Strafe kann jedoch im Ergebnis abgemildert werden. Die zu erwartende Strafe ist in der Regel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Beim Totschlag handelt es sich somit um ein Verbrechen.
Versuchter Totschlag ist stets strafbar. Die Strafe kann jedoch im Ergebnis abgemildert werden. Die zu erwartende Strafe ist in der Regel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
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versuch schema
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I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Objekt: ein anderer Mensch b) Handlung: Töten Ist die Verursachung des Todes. c) Kausalität Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.
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versuchter totschlag mindeststrafe
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Den Versuch regeln die §§ 22, 23 StGB, wobei § 22 StGB die Begriffsbestimmung vornimmt und § 23 StGB auf die Strafbarkeit des Versuchs eingeht. § 24 StGB regelt den Rücktritt vom Versuch. Im Folgenden zeige ich Dir zuerst ein Kurzschema für den ersten Überblick über die Prüfung des Versuchs. Darunter findest Du dann ein [ ].
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0. Vorprüfung: 1. Keine Tatvollendung 2. Strafbarkeit des Versuchs I. Tatbestand 1. Tatentschluss Der Vorsatz muss auf die Vollendung der Tat bezogen sein. 2.
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Aufbauschema BT I 01 – Totschlag und Mord A. Totschlag (§ StGB) I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a) Taugliches Tatsubjekt: jedermann („Wer “) b) Taugliches Tatobjekt: ein anderer lebender Mensch Abgrenzung zu den §§ ff. u. § StGB sowie zur eigenverantwortli-chen Selbsttötung c) Tathandlung: Tötung.
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versuchter totschlag in tateinheit mit gefährlicher körperverletzung strafmaß
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Versuchter Totschlag - Strafe, Prüfungsschema und StGB Regelungen ; Der Straftatbestand des Totschlags ist in § ; Für einen Totschlag gibt es.
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I.
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Prüfungsschema - Totschlag, § StGB. AT. Täterschaft/Teilnahme Vorsatz/Fahrlässigkeit Vorsätzl. Begehungsdelikt Erfolgsqualif. Delikt Fahrlässigkeit Vors. unechtes U-Delikt Actio libera in causa Mittelb. Täterschaft Mittäter (gemeinsam) Mittäter (getrennt) Anstiftung Beihilfe Versuch Rücktritt Notwehr Festnahmerecht.
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Schema zum Totschlag, § I StGB; Schema zum Totschlag, § I StGB. I. Tatbestand. 1. Objektiver Tatbestand. a) Objekt: ein anderer Mensch. b) Handlung: . .