Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht. See more. Die Vertragspartner sind rechtlich lediglich verpflichtet, ihre Vertragspflichten zu erfüllen und dürfen ihre vertraglichen Rechte wahrnehmen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Hierzu gehört der Umtausch einer an sich mängelfreien Ware etwa in eine andere Farbe , der gesetzlich nicht vorgesehen ist und deshalb vom Verkäufer aus Kulanzgründen vorgenommen werden kann.
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